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(...) Die meisten Gesetze aus der NS-Zeit sind inzwischen aufgehoben. Einige Änderungen in der ZPO, im BGB und in anderen Gesetzen können bestehen bleiben, da sie nichts mit der Naziideologie und den Naziverbrechen zu tun haben. (...)

(...) Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wurden weitere Verordnungen und Gesetze nichtig. Eine genaue Zahl, wie viele Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit unverändert noch in Kraft sind, liegt mir nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Zahl nicht sehr hoch ist. (...)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

(...) 4 GG wurde aufgenommen, um für den Fall der Gefahr eines neuen Naziregimes oder eines neuen Naziregimesuchs zur Beseitigung der demokratischen Ordnung ein Widerstandsrecht etabliert zu haben. (...) Im übrigen ist das Widerstandsrecht ein individuelles für jede Bürgerin und jeden Bürger. (...)