Antwort 25.11.2024 von Matthias Mieves SPD
Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.
Die in den Online-Portalen genannten Miethöhen sind, da es noch nicht zum Vertragsschluss gekommen ist, zunächst rechtlich nicht verbindliche Angaben.