Frage von Holger W. • 19.02.2009

Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
Sehr geehrter Herr Mändlen,
Sehr geehrter Herr Jakob,
(...) Bislang durften Nutzungsdaten nur zu Abrechnungszwecken der jeweiligen Anbieter von Telemediendiensten gespeichert werden oder in dem Maße, wie dies zur Erbringung eines bestimmten Dienstes erforderlich war. Mit der Neuregelung rückt der „gläserne Bürger“ ein Stück weit näher. (...)
(...) Die Nominierung von Frau Steinbach durch den Bund der Vertriebenen war formell korrekt, zeugte aber leider auch von mangelndem Taktgefühl gegenüber den Empfindlichkeiten unserer Nachbarn. Hier galt es im Sinne der guten und wichtigen deutsch-polnischen Beziehungen zu handeln. (...)