Antwort 07.08.2026 von Silke Launert CSU
Die einjährige Haltefrist stellt dabei kein steuerliches Sonderprivileg für Kryptowerte dar, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte.
Die einjährige Haltefrist stellt dabei kein steuerliches Sonderprivileg für Kryptowerte dar, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte.

Generell hat der große Niedriglohnsektor Deutschland in seiner Stabilität geschwächt