Frage von Christof S. • 12.03.2025

Antwort ausstehend von Stephan Toscani CDU
Ich kenne keine Stadt in Deutschland, in der nicht zu Weihnachten oder zu Ostern im öffentlichen Raum dekoriert wird.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine Personalangelegenheit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) handelt, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige BMAS unter info@bmas.bund.de zu wenden