Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, ihre medizinischen Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand zu halten und sich regelmäßig fortzubilden
Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, ihre medizinischen Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand zu halten und sich regelmäßig fortzubilden
Wir haben im Landtag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, durch den es einfacher wird, auch im Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben, ohne eine Kürzung der Pension befürchten zu müssen.
Ich darf ich Sie an Herrn MdB Thomas Silberhorn aus Ihrem Wahlkreis verweisen
Gerne verweise ich Sie auf den Artikel des SPIEGEL