Antwort 18.05.2026 von Claudia Moll SPD
Hier zeigt sich ein klassischer Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Ausgabendämpfung und einer bedarfsgerechten Versorgung. Dieser muss sorgfältig abgewogen werden. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss ist für mich entscheidend, die tatsächlichen Auswirkungen der Zuschläge auf den Versorgungszugang belastbar zu bewerten.
