Der §57a gestattet die Datenverarbeitung AN DEN POLIZEIDIENSTSTELLEN und gerade nicht die Weitergabe in die USA.
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Eine Reform der Pensionen wäre deutlich komplexer: Sie würde nicht nur finanzielle Fragen betreffen, sondern auch das gesamte Gefüge des Beamtenrechts und zentrale Verfassungsgrundsätze berühren. Noch entscheidender ist aber, dass sie mit neuen Beitragszahlern auch neue (künftige) Rentenempfänger schaffen.

Vor diesem Hintergrund sehe ich aktuell keinen konkreten Mehrwert darin, Prof. Heinz Bude, der auf Bundesebene beratend tätig war, im Ausschuss zu befragen.
Viele frühere Entscheidungen in der Rentenpolitik sind zulasten der jüngeren Generation getroffen worden – unter anderem da die Probleme zum damaligen Zeitpunkt noch nicht unmittelbar spürbar waren und die Wählerschaft altert.

Als Junge Union verschließen wir uns dieser Debatte keineswegs. Gleichzeitig muss man jedoch ehrlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleiben: Die Einbeziehung von Beamten löst das akute Finanzierungsproblem der kommenden 10 bis 20 Jahre leider nicht.