
aufgrund jüngerer Rechtsprechung zur Lehrverpflichtung an der HS Bund hatte das BMI geprüft, ob die Regelung durch Verwaltungsvorschrift eine ausreichend rechtssichere Rechtsgrundlage darstellt.
aufgrund jüngerer Rechtsprechung zur Lehrverpflichtung an der HS Bund hatte das BMI geprüft, ob die Regelung durch Verwaltungsvorschrift eine ausreichend rechtssichere Rechtsgrundlage darstellt.
Das daraufhin überarbeitete Modell sieht einen für die gesamte HS Bund geltenden Rahmen der Lehrverpflichtung vor.
Eine Beteiligung des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschullehrerverbands ist nicht erfolgt, da es sich bei diesen Verbänden nicht um Spitzenorganisationen nach § 118 BBG handelt.
das Rechtsetzungsvorhaben zielt darauf ab, die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung zu erhöhen (Rechtsverordnungen statt bisher Verwaltungsvorschriften).
die Zuständigkeit für die Hochschulen des Bundes ist innerhalb der Bundesregierung nicht zentral verortet, sondern fachspezifisch organisiert.