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Ich persönlich befürworte einen Verbotsantrag aus der Mitte des Bundestages, aber diesem muss ein planvolles Vorgehen mit eindeutigen Erfolgsaussichten vorausgehen.

Vor diesem Hintergrund spreche ich mich ganz klar für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Ein solches Verfahren ist nicht nur rechtlich möglich, sondern politisch geboten – um unsere demokratische Ordnung zu schützen und klare Grenzen zu ziehen.

Ob und wann die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorliegen, ist eine komplexe juristische Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Dabei ist insbesondere die Entscheidungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht angesiedelt.

Ein AfD-Verbot muss rechtlich fundiert sein. Wir nehmen die Gefahr ernst und handeln entschlossen – im Geist der Demokratie und mit Blick auf die Geschichte.
Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk und nicht nur diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die denselben Hintergrund oder Werdegang aufweisen wie sie selbst.