Frage von Michael H. • 05.02.2024

Antwort von Carsten Linnemann CDU • 09.02.2024
Direkte Kommunikation bevorzugt
Direkte Kommunikation bevorzugt
Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.
Es gibt keine Minderung der Grundsicherung.
Ein hohes Sozialleistungsniveau sollten für die Menschen angeboten werden, die aufgrund körperlicher/gesundheitlicher Einschränkungen nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Wer allerdings nur nicht teilnehmen möchte, sollte keine Förderungen erhalten.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist aktuell und in absehbarer Zukunft mit einem stabilen und niedrigen Beitragssatz, sowie einem stabilen Rentenniveau sehr gut aufgestellt ist.
So ist die Dynamisierung der Opferrenten zwar ein wichtiger Schritt, jedoch aus unserer Sicht wünschenswert, dass der Inflation Rechnung getragen wird.