Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort ausstehend von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.
Antwort ausstehend von Jürgen Hardt CDU
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU