Frage von Detlef B. • 25.08.2005

Antwort von Margrit Wetzel SPD • 29.08.2005
Sehr geehrte Herr Behring,
Sehr geehrte Herr Behring,
Sehr geehrter Herr Schmitt,
Sehr geehrter Herr Besselmann,
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.
Sehr geehrter Herr Professor Kolb,
vielen Dank für die an mich gerichteten Fragen zur Bundestagswahl 2005, zu denen ich hiermit gerne Stellung nehme.