Frage von Hartmut D. • 24.11.2021

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Seit dem 1. Januar 1983 bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizierenden sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung.
Die aktuelle Krise, trifft aktuell die Schwächsten am härtesten. Deswegen brauchen wir vor einer langfristigen Entlastung ein unbürokratisches zügiges Entlastungspaket, das dort ansetzt, wo es am meisten gebraucht wird.
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Die Frage ist beantwortet.