Frage von Kerstin S. • 11.01.2024

Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD
Das Bürgergeld richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dies ist zum Beispiel bei Verlust des Arbeitsplatzes oder bei längerer oder chronischer Krankheit der Fall.
Ihre Frage habe ich am 25.3.24 beantwortet
Die Kosten für das Nestmodell tragen die Eltern. Einen Anspruch auf Finanzierung über Sozialleistungen wird es nicht geben.
Für die Berücksichtigung von Einkommen ist eine möglichst einfache Regelung erforderlich, die für alle Beteiligten gut nachvollziehbar und umsetzbar ist. Der Gesetzgeber hat sich daher für das Zuflussprinzip entschieden, wonach eine Einnahme stets im Monat des Zuflusses berücksichtigt wird.