Antwort 03.03.2026 von Fabio De Masi BSW
Sektorübergreifende Versorgung muss bedarfsgerecht für alle Menschen ohne Berücksichtigung von gesetzlichem oder privatem Versicherungsstatus verfügbar sein
Sektorübergreifende Versorgung muss bedarfsgerecht für alle Menschen ohne Berücksichtigung von gesetzlichem oder privatem Versicherungsstatus verfügbar sein
Zur freien Therapiewahl gehören für uns auch naturmedizinische Anwendungen oder die Konsultation von Fachkräften in Heilberufen
Ich bin jedoch auch davon überzeugt, dass die Menschen selbst entscheiden sollten, für welche Mittel und Methoden sie sich entscheiden.
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan beendet: Die Entscheidung liegt beim Bund. Unterstützung für frühere Ortskräfte war und bleibt Position der Union.
