Antwort 02.03.2026 von Fabio De Masi BSW
Bei einer Abtreibung stehen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und der Schutz des Embryos bzw. Fötus in einem Spannungsverhältnis. Doch meiner Überzeugung nach kann darüber in den Grenzen des Gesetzes nur die betroffene Frau selbst entscheiden.