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Portrait von Klaus Holetschek
Antwort von Klaus Holetschek
CSU
• 11.02.2025

Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.

Portrait von Alexander Engelhard
Antwort von Alexander Engelhard
CSU
• 10.02.2025

Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass sich Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer an den Erschließungskosten von Straßen beteiligen.

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