
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die EU ermächtigen würde in diesem Bereich gestalterisch aktiv zu werden
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die EU ermächtigen würde in diesem Bereich gestalterisch aktiv zu werden
E-Autos bleiben trotz Preissteigerungen günstiger und auch Neuwagen sind in den Strompreisbremsen inkludiert.
jede Preisbremse braucht einen möglichst objektiven Bezugspunkt. Dieser kann ausschließlich beim Verbrauch in der Vergangenheit liegen. Die Preisbremsen entlasten aber selbstverständlich auch dann noch, wenn zusätzliche Verbraucher hinzu kommen.
Konkret für Sie als Anlieger kann nach der von damals falsch geplanten Straße nur eine Umleitung weiterhelfen.
das Laden von E-Autos an anderen Orten als dem von Ihnen genannten dürfte nicht ganz so teuer sein, wodurch sich ein betrieblicher Preisvorteil zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor wieder eindeutiger darstellen lassen sollte.