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(...) Es bedarf keines Gesetzes, weil der Bund den Netzzustandsbericht als Eigentümer der Aktiengesellschaft Deutsche Bahn fordern kann. Es geht um die Qualität dieses Berichtes, über die es unterschiedliche Auffassungen gibt. (...)

(...) Nun, wir wollen und müssen den Verkehrsträger Schiene noch attraktiver gegenüber der Straße machen. Durch die Teilprivatisierung erhält die DB AG dafür die notwendige unternehmerische Flexibilität und starke Partner. Und das zahlt sich am Ende auch für die Bahnkundinnen und Bahnkunden aus: durch faire Preise und serviceorientierte Angebote. (...)

(...) Alleiniger Eigentümer dieser Gesellschaft ist der Bund. Damit hat sich die Union mit ihrer Forderung durchgesetzt, dass das Schienennetz auch weiterhin staatliches Eigentum bleibt. Die DB AG erhält lediglich ein Bewirtschaftungs- und Bilanzierungsrecht auf Zeit. (...)

Sehr geehrter Herr Homann,