
Grundsätzlich ist der Bau einer Neubaustrecke nur gerechtfertigt, wenn der Bedarf tatsächlich nachgewiesen ist.
Grundsätzlich ist der Bau einer Neubaustrecke nur gerechtfertigt, wenn der Bedarf tatsächlich nachgewiesen ist.
Laut der Stuttgarter Verkehrsbehörde muss die Flüssigkeit des Autoverkehrs aufgrund der StVO gewährleistet sein.
Dennoch ist Ihre Fragestellung ein Thema der Kommunalpolitik und deren Mandatsträger.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.
selbstverständlich binich dafür, sofern sich die Bundesregierung nicht vor der Verantwortung bei der Fianzierung drückt! Es kann nicht sein, das die ganze Last die Länder und Gemeinden tragen sollen.
Ich freue mich sehr, dass in diesen Zeiten mit Olaf Scholz ein Sozialdemokrat Kanzler ist, der im Dialog und hinter den Kulissen führt.