Antwort 03.03.2026 von Jonas Weber SPD
Diese Entscheidung geht an der Lebensrealität und am gesunden Menschenverstand vorbei
Diese Entscheidung geht an der Lebensrealität und am gesunden Menschenverstand vorbei
Aus meiner Sicht ist Verbraucherinnen und Verbrauchern vollkommen klar, dass ein als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnetes Produkt nicht aus Fleisch besteht.
Sehr geehrte Frau S.,
Ich begrüße sehr, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bereits eindeutig klargestellt hat, dass die Bundesregierung dem Vorschlag zur sogenannten Chatkontrolle nicht zustimmen wird.
Wichtig ist dabei: Auch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner bleibt die Rente selbst ganz normal steuerpflichtig – hier gibt es keine Unterschiede.