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Bislang gibt es noch keinen Gesetzentwurf, in dem die Vorschläge der Rentenkommission konkretisiert sind. Deswegen lässt sich jetzt auch noch nichts zur Zustimmungsfähigkeit eines Gesetzentwurfes sagen, der dann erst im Herbst vom Bundestag beraten werden soll.
Der Reformvorschlag „eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung“ löste eine kurze Empörungswelle aus. Kurz deshalb, weil schnell klargestellt wurde, dass „ab dem ersten Tag“ nicht gleichzusetzen ist mit „am ersten Tag“. Die Regel kann natürlich durch innerbetriebliche und tarifliche Vereinbarungen aufgehoben werden. Und auch wenn die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll, so soll eine Krankschreibung per Videosprechstunde möglich sein.
Die Möglichkeit sachgrundlose Befristungen auf bis zu vier Jahre auszuweiten ist eine Entscheidung, die den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung sicher nicht leichtgefallen ist