Antwort 07.07.2026 von Axel Müller CDU
Sehr geehrter Herr V.,
Sehr geehrter Herr V.,
Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ verschärft. Behörden registrieren nicht nur mehr Taten, sondern auch eine höhere Fachkenntnis der Täter.
Aus meiner Sicht würde die Abschaffung der Haltefrist die steuerrechtliche Systematik unnötig verändern. Zudem würden Kryptowährungen gegenüber anderen privaten Anlageformen wie Gold oder Fremdwährungen ohne sachlichen Grund schlechter gestellt.
Besteuerung von Kryptowerten bedarf differenzierter Betrachtung und weiterer Diskussion
Die Haltefrist ist kein Privileg, sondern Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt.