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Die von den Verbänden vorgetragenen Sorgen nehmen wir sehr ernst. Nach unserer Bewertung in der Fraktion zu der vorgesehenen Regelung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Ihre Sorgen bezüglich der Auswirkungen des Regierungsentwurfes zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die psychotherapeutische Versorgung teile ich vollumfänglich.
Aus Sicht der Hessischen Landesregierung gehen diese Nachbesserungen nicht in allen Punkten so weit, wie es fachlich wünschenswert wäre. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, den Kreis der von Einschränkungen ausgenommenen Leistungen weiter zu fassen und die Vergütungsregelungen stärker abzusichern.