Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.04.2026 von Nadine Heselhaus SPD
Antwort 04.05.2026 von Franziska Hoppermann CDU
Um das Haus „entriestern“ zu können (also den Riester-Status zu verlieren), müsste das Wohnförderkonto aufgelöst werden, was jedoch nur möglich ist, wenn das gesamte Riester-System rund um die Immobilie abgewickelt wird.
Antwort 30.03.2026 von Anja Weisgerber CSU
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Antwort ausstehend von Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER
Antwort 09.04.2026 von Franc Dierl CSU
Wir nehmen den wachsenden Unmut in der Beamtenschaft sehr ernst und werden diesen in den weiteren Beratungen des Haushalts berücksichtigen. Seien Sie versichert: Die CSU-Fraktion steht zum Berufsbeamtentum und wird dafür Sorge tragen, dass Bayern auch künftig ein attraktiver Dienstherr bleibt.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD