
Aber es ist nicht damit getan, einen entsprechenden Anteil am BIP festzulegen, wenn dann mit diesem Geld eine realitätsferne Bildungspolitik betrieben oder überflüssige Studienlehrgänge wie Genderstudies finanziert werden.

Welches Kind welche Schulform einschlägt, hängt maßgeblich vom sozioökonomischen Status der Eltern ab.

Sehr geehrter Herr Tobschall,

Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht hapert massiv an einer ganz kritischen Stelle. Da muss juristisch unbedingt nachgebessert werden.

Es ist meiner Meinung nach völlig inakzeptabel, dass es in Deutschland Kinder gibt, die in der Schule nicht schwimmen lernen dürfen.

Jedoch ist der Ablauf fragwürdig. Als Mensch wird man zwischen dem Reha-Berater*in „Sie können nicht mehr arbeiten“ und der Rentenkasse „Da geht noch was“ hin und her geschickt.