Bundestag Wahl 2005 - Fragen & Antworten

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Antwort 02.09.2005 von Robert Hochbaum CDU

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.