Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung effizienter und wirksamer zu gestalten. Kern soll dabei ein stärker risikobasierter Ansatz mit automatisiertem Datenabgleich sein, indem große Datenmengen ausgewertet werden, um mögliche Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit besser erkennen und rechtstreue Betriebe entlasten zu können. Dazu soll auch KI von den Behörden eingesetzt werden. Prüfungen und Identitätskontrollen werden laut Gesetzentwurf zukünftig digitaler und schneller ablaufen. Die FKS soll ihre Ressourcen stärker auf organisierte Kriminalität und organisierte Formen der Schwarzarbeit ausrichten und dafür in den polizeilichen Informationsverbund eingebunden werden. Zudem sollen die Straf- und Bußgeldregeln praxistauglicher und die Ermittlungsbefugnisse der Zollverwaltung erweitert werden. Erweiterte Befugnisse für den Kampf gegen Schwarzarbeit erhalten zukünftig auch die Landesbehörden. Die durch die neuen Maßnahmen entstehenden Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte werden bis 2029 auf rund 858,4 Mio. Euro geschätzt.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen wurde. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 322 Stimmen angenommen. 50 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 207 Enthaltungen aus den Fraktionen von BÜNDNIS/DIE GRÜNEN und AfD. Gerrit Huy (AfD) stimmte für den Gesetzentwurf, Ronald Gläser (AfD) und Georg Schroeter (AfD) stimmten mit Nein.