Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Namen "Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell" wurde vom Bundestag abgelehnt. Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde.
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Asylbewerber:innen künftig keine Gesundheitsleistungen mehr erhalten sollen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgehen. Darunter fallen beispielsweise psychotherapeutische Angebote und die Behandlung chronischer Erkrankungen. Als Vorbild diene Dänemark, wo nur noch akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen für Asylsuchende ergriffen werden. Die Reduktion auf ein Minimum der medizinischen Leistungen soll laut Antrag künftig unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland für alle Asylbewerber:innen gelten.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 434 Gegenstimmen angenommen. 126 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Antrag wurde somit abgelehnt.