
Als Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist es mir daher ein besonderes Anliegen, dass wir uns im Parlament intensiv mit Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz auseinandersetzen.

Als Grüne im Bundestag wollen wir den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft mit der Förderung von wirksamer Wissenschaftskommunikation stärken.

Ich stimme Ihnen zu, allerdings sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande bereits nach geltendem Recht grundsätzlich nicht verpflichtet, sich außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreichbar zu halten

Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.

Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Beträge werden im weiteren Verfahren überprüft und ggf. angepasst werden.