
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2024 bekräftigt, dass im Beschlussanfechtungsverfahren die gesamte Eigentümergemeinschaft als Verfahrenspartei betrachtet wird. Folglich erfolgt, sofern die Prozesskosten als Verwaltungskosten eingestuft werden, eine umgehende Verteilung auf alle Mitglieder der Gemeinschaft.



Das Gnadenrecht in Deutschland kommt nur in einer sehr geringen Zahl an Fällen überhaupt zum Tragen. Zudem wird bei Gnadengesuchen der rechtliche Kontext des Falles und das menschliche Schicksal des Antragstellers präzise untersucht, bevor es zur Entscheidung vorgelegt wird.

Die große Vielfalt an gesetzlichen Krankenkassen hat historische Gründe und soll den Wettbewerb und die Wahlfreiheit für die Versicherten fördern.
