
Katrin Göring-Eckardt hat sich schon wenige Tage nach der Wahl in Thüringen zum Wahlausgang und zu ihren Schlussfolgerungen daraus geäußert.



Man muss auch feststellen, dass nicht alle Schutzsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, unberechtigterweise nach Deutschland kommen. So können beispielsweise nach Griechenland Menschen teilweise nicht zurückgeführt werden, weil die dortigen Aufnahmebedingungen nicht menschenwürdig sind. Diese Menschen bleiben daher berechtigterweise in Deutschland.

Nur bei dem zweiten Reformvorhaben, der Reform des Kindschaftsrechtes, geht es um das Sorgerecht. Vorgesehen ist, dass das kleine Sorgerecht auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Das schließt Menschen aller Geschlechter ein, also auch schwule Väter.

Starkes Gefälle gegenüber dem Tierschutz in anderen Ländern kann dazu führen, dass die Haltung von Tieren ins Ausland abwandert, wo niedrigere Standards gelten.