
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.


Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.

Zudem ist die rentenrechtliche Ungleichbehandlung von Müttern (und auch einigen Vätern) je nach Geburtsjahr des Kindes bzw. der Kinder schon lange ein Unrecht wogegen die Linke kämpft.

Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – trotz steigenden Lohns – im Verhältnis geringere Renten bekommen.

Das Prozentziel der NATO ist ein politisches Ziel und hat wenig Aussagekraft über die damit erreichbaren Fähigkeiten. Was hier einberechnet werden kann ist nicht genau definiert.