
Sehr geehrte Frau H.,

Diäten von Bundestagsabgeordneten und Amtsbezüge von Bundesminister*innen werden seit Jahren und vermutlich immer wieder strittig diskutiert. Ich finde zurecht, denn es gehört zur exponierten Stellung von Amtsträger*innen, sich öffentlicher Kritik zu stellen und die Regelungen ihrer Amtsbezüge darzulegen

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in einer großen Partei wie der SPD zu einem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Die Pressemeldungen nehme ich zur Kenntnis, teile die Auffassung aber nicht.

Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht

Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann

Das Thema Tierschutz und Tiertransporte ist für die SPD von großer Wichtigkeit