

Wir sind fest davon überzeugt, dass wir beides tun müssen: Die Ukraine weiterhin unterstützen und gleichzeitig immer wieder nach Wegen suchen, um diesen Krieg zu beenden. Im Deutschen Bundestag habe ich immer wieder angeregt, nicht nur über Waffenlieferungen nachzudenken, sondern auch über Möglichkeiten von Friedensverhandlungen – und zwar unabhängig davon, wie „realistisch“ diese derzeit scheinen mögen.

Nach meiner persönlichen Einschätzung als Nicht-Jurist nehme ich an, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten

Angriffe machen die AfD stärker

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall