
Die Einführung der pauschalen Beihilfe kommt auf Landesebene gut voran. Auf Bundesebene ist vorerst keine Einführung geplant. Ich werde weiter dafür eintreten.
Der Amtseid hat keinerlei rechtliche Wirkung, was auch für uns völlig unverständlich ist


Ich befürworte bau- und wohnungspolitische Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Wohneigentumsquote geeignet sind.

Abschließend weist das Ministerium noch auf die jederzeit in der Auszahlungsphase in Betracht kommende Möglichkeit hin, anstelle der bereits oben dargelegten „sukzessiven“ Besteuerung auch die Auflösung des gesamten Wohnförderkontos bei der ZfA zu beantragen (§ 92a Absatz 2 Satz 6 EStG). In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto eingestellte Gesamtbetrag (lediglich) zu 70 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nummer 5 Satz 5 EStG).
