
Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss.

Das zugrundeliegende Parteiengesetz haben wir Ende letzten Jahres bereits mit weiteren Transparenzregeln versehen und im Bundestag verabschiedet.

Diesen Antrag haben unsere Abgeordneten nach sorgfältiger Prüfung mit der Zustimmung zur Beschlussempfehlung zurückgewiesen. Dafür gab es mehrere Gründe.

Allerdings skizziert der Antrag einen Weg, den wir uns so nicht zu eigen machen möchten und der aus unserer Sicht eine Verengung der diplomatischen Möglichkeiten beinhalten würde, die jedoch mit dem Beginn von Verhandlungen verbunden sein müssten.

Die Regierung ist sich diesbezüglich noch nicht einig und hat deshalb auch noch keinen Antrag an den Bundestag gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) entschieden, dass der Staat grundsätzlich Leistungsminderungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten einsetzen darf