

Wir verweisen Sie auf den Faktencheck von correctiv

Es ist an der Zeit, diese diskriminierenden Praktiken zu beenden und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleiche Rechte zu gewähren, unabhängig davon, ob sie in einer kirchlichen oder staatlichen Einrichtung arbeiten

Mehr Informationen zum Solarpaket I finden Sie unter:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=8

nein.
Im Fall der sexuellen Belästigungen sehe ich und die SPD-Bundestagsfraktion in der Rechtsprechung einen erheblichen Handlungsbedarf – gerade weil sich hier eine regelrechte Schutzlücke offenbart. Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, können anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen in der Regel nicht bestraft werden.