
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.

Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.

er von Ihnen angesprochene Vertrag war nicht geheim und wurde auch nicht vor den Medien geheim gehalten. Direkt auf der Seite des Verteidigungsministeriums finden Sie einen Beitrag aus dem Dezember 2018 darüber:


Um Umgehungsmechanismen zu vermeiden, brauchen wir einen europäischen Ansatz, weshalb wir mit der Novellierung der 37. BImSchV die Bundesregierung im Entschließungsantrag aufgefordert haben, bei der Europäischen Kommission auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinzuwirken.

Die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.