
Am 5. Juli 2024 übermittelte der Bundesrat eine umfassende Stellungnahme sowie Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung. Als nächstes wird die Bundesregierung diese Stellungnahme prüfen.

Wir Freien Demokraten werden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für einen ausgewogenen Tierschutz sein.

Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.

Mit den neuen Regelungen will das BMEL darüber hinaus Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen.

Das Kabinett beschloss eine Tierschutznovelle mit Verboten, Überwachung und Reformen, die nun im Parlament verhandelt wird – Umsetzung vor Neuwahlen unklar.

Tiertransporte unterliegen europarechtlichen Bestimmungen, die nationalen Handlungsmöglichkeiten für mehr Tierschutz beim internationalen Transport enge Grenzen setzen.