
Das Tierschutzgesetz wird derzeit novelliert, um Tiere besser vor Leid und Schmerz zu schützen

Mit der nun anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir nicht nur das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern der vergangenen Jahrzehnte an.

Für die Anbindehaltung von Rindern (Esel, Ziege, Rind etc.) gilt: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie genau der Weg dorthin aussieht und welche Ausnahmeregelungen es geben wird, muss jetzt verhandelt werden.

Aktuell liegt ein Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Tierschutzgesetzes vor, den die Ampel-Koalition nach der Sommerpause im Bundestag beraten will. Auch in diese Beratungen werden wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion konstruktiv einbringen und, falls notwendig, Verbesserungsvorschläge unterbreiten.


Nur leider wurden die Gespräche von der FDP gebremst, sodass es bis zum Ampelbruch zu keinem Abschluss kam. Leidtragende bleiben die Tiere, denn die Verpflichtungen des Grundgesetzes zum Tierwohl sind nicht umgesetzt.