
In der Änderung des Tierschutzgesetzes haben wir uns für die genannten Änderungen eingesetzt. Beschlossen wurde es vor dem Ende der Koalition leider nicht mehr.

Der Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes beinhaltete nach einer Übergangsfrist ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung.

Die Überwachung von Handel, (online-)Tierbörsen, Einfuhrkontrollen und damit der gesamt staatliche Vollzug müssen aus Sicht der Union noch stärker ertüchtigt werden, um entschieden gegen Rechtsverstöße vorgehen zu können.

Die LINKE hat dazu zehn Forderungen aufgestellt, die Sie unter folgendem Link finden können: https://www.die-linke.de/themen/tierschutz/

Das neue Tierschutzgesetz bekämpft den illegalen Tierhandel. Anbieter:innen müssen ihre Namen und Adressen, sowie die Transpondernummer der Tiere mitteilen.

Die Zurechnungszeit muss daher nicht separat beantragt werden.