
(...) Es steht jedoch zweifelsfrei fest, dass Mobilfunkstrahlung grundsätzlich auf den Organismus einwirkt. Aufgrund der zahlreichen Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen ist aus meiner Sicht daher Vorsicht geboten. (...)

(...) Wir als technische Laien sind bei der Frage nach der Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auf Expertenwissen und wissenschaftliche Studien angewiesen. Hier muss auf jeden Fall Unabhängigkeit, Objektivität sowie wissenschaftliche Genauigkeit und Verlässlichkeit gewährleistet sein und nachgewiesen werden. (...)

(...) Grundsätzlich unterstützen wir als LINKE bei der Festlegung von Grenzwerten das Vorsorgeprinzip, um den Risiken für Bürger*innen zu begegnen. Wir wenden uns vehement dagegen, Technologien oder Stoffe ohne abschließende rechtlich vorgeschriebene Risikobewertung in Umlauf zu bringen. (...)

(...) Das Institut hat im Hinblick auf 5 G festgestellt, dass die versteigerten Frequenzen im Bereich bereits genutzter Frequenzen liegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nach Ansicht des femu unterhalb der bestehenden Grenzwerte kein gesundheitliches Risiko für Menschen zu erkennen. (...)
(...) Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Der Begriff 5G-Strahlung suggeriert eine mögliche Gefahr durch eine neue Strahlungsart. Das leitet in die Irre. (...)