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Doris Achelwilm
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Frage von Stefan R. •

Frage an Doris Achelwilm von Stefan R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Wie stehen Sie persönlich zu den Fälschungsvorwürfen an Studien über die Schädlichkeit der Mobilfundstrahlung?
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1453

Stiftung Warentest hat zur diversen Studien zwar korrekt verlinkt, aber als Fazit Statements abgegeben, die als Verharmlosung kritisiert werden.
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload

Wie groß schätzen Sie persönlich die Gefahr ein, dass solche "Resumees" von Bundestagsabgeordneten ernst genommen und als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden?

Sogar das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bezieht sich auf die "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP). Diese ist jedoch ein privater, in Oberschleißheim eingetragener Verein, der seine Mitglieder selber rekrutiert und Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

Stimmen Sie mir zu, dass die biologischen Auswirkungen, die sehr zahlreich auch weit unterhalb unserer Grenzwerte schon festgestellt wurden es dringend erfordern, dass auch die wichtigen 5G-Kritiker als Informationsquellen auch berücksichtigt werden, auch vom BfS ?
https://www.mobilfunk-zukunft.de/grenzwerte/ (Tabelle ganz unten)
Wenn ja: Sehen Sie Möglichkeiten?

Darf es angesichts aller Fakten und Warnungen Ihrer Ansicht nach noch einen Grund geben (welchen), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/ nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen ? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

Mit freundlichen Grüßen

Porträt-Foto Doris Achelwilm
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Installierung der 5G-Technologie sind die Interessen der freien Information und Kommunikation auf der einen Seite und des Gesundheitsschutzes auf der anderen Seite zu berücksichtigen. Die Sorgen um die Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf Mensch und Natur nehmen meine Fraktion und ich ernst. Anders als die Bundesregierung registrieren wir, dass sich der Forschungsstand zu elektromagnetischen Feldern (EMF) und HF-Strahlung fortentwickelt und es epidemiologische Hinweise auf schädliche Wirkung gibt, die einen sorglosen Umgang auch mit Mobilfunktechnologie in Frage stellen. In einem langjährigen Verfahren haben wir dafür sorgen können, dass sich das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) diesem Thema mit einem eigenen Arbeitsbericht widmet. Hier soll – unabhängig aller Beteuerungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, demzufolge es keine Hinweise auf die Schädlichkeit von hochfrequenter (HF) Strahlung gibt – die bekannte Forschung validiert und zusammengefasst werden.

Grundsätzlich unterstützen wir als LINKE bei der Festlegung von Grenzwerten das Vorsorgeprinzip, um den Risiken für Bürger*innen zu begegnen. Wir wenden uns vehement dagegen, Technologien oder Stoffe ohne abschließende rechtlich vorgeschriebene Risikobewertung in Umlauf zu bringen. Deshalb hoffen wir, dass der von uns geforderte Bericht des TAB weitere belastbare Studien benennt. Das Ziel muss sein, das Vorsorgeprinzip politisch durchzusetzen und die Belastung durch Mobilfunktechnologie, Stromtrassen und andere technische Anlagen so weit wie möglich zu minimieren. Im Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit fordern wir, den Ausbau mit Mobilfunktechnologie streng zu reglementieren und über ein sog. nationales Roaming „Doppelstrukturen“ beim Ausbau der Masten zu vermeiden.

Inwiefern die von Ihnen genannten Quellen von anderen Bundestagsabgeordneten konsultiert werden, kann ich nicht einschätzen. Mit den Berichten des TAB steht dem Bundestag aber eine verlässliche Instanz zur Verfügung, und ich hoffe, dass diese Expertise von vielen weiteren Abgeordneten herangezogen wird.
Zu Ihrem Anliegen, die Perspektiven von 5G-Kritiker*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, kann ich Ihnen berichten, dass meine Fraktion seit Jahren in aktivem Austausch mit der Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung diagnose:funk steht, und dass deren Gutachten und Diskussionsansätze Teil der Grundlage unserer Arbeit sind.

Mit freundlichen Grüßen
Doris Achelwilm