
(...) Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass SPD-Finanzminister Scholz diesen NGOs die Gemeinnützigkeit entziehen und somit die aktive Zivilgesellschaft in Deutschland schwächen will. Ehrenamtliches gesellschaftliches und politisches Engagement soll nun bestraft und in vielen Fällen sogar komplett unmöglich gemacht werden, da einige Vereine sich nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit nicht mehr finanzieren können und zudem noch von Nachzahlungsforderungen bedroht werden. Die ehrenamtlich Engagierten, die z.B. mithilfe von change.org Petitionen starten, sich bei attac gegen den globalisierten Neoliberalismus einsetzen oder bei VVn-BdA gegen den erneut aufstrebenden Faschismus kämpfen, sind das Fundament unserer Demokratie. (...)

(...) Engagierte Bürgerinnen und Bürger tragen ganz wesentlich zum Erhalt unserer liberalen Demokratie bei. In gemeinnützigen Organisationen bereichern sie unser Leben, fördern Gemeinwohl und leisten einen unbezahlbaren Dienst für die Vielfalt unserer Gesellschaft. Wir Freien Demokraten setzen uns dafür ein, gemeinnütziges Engagement zu fördern. (...)

Sowohl die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Change.org als auch für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt Ende vergangenen Jahres werden als Reaktion auf dieses Urteil gewertet.

(...) Wenn eine Organisation allgemeinpolitisch tätig oder sich für Themen engagiert, die keinem gemeinnützigen Zweck entsprechen, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen. Für die Entscheidung des Berliner Finanzamts und die genauen Begründungen müssten Sie sich bitte dorthin wenden. (...)

(...) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie chance.org halte ich für richtig (...)

(...) besten Dank für Ihre Nachricht bei abgeordnetenwatch.de zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte". Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass eine entsprechende Beurteilung, ob die angesprochenen Plattformen gemeinnützig sind oder nicht, durch die zuständige Finanzbehörde erfolgen muss. (...)