
(...) Mir als Bundespolitiker und Haushälter fällt hier leider keine Entscheidungskompetenz zu. (...)

(...) Allerdings müssen die Rahmenbedingungen dahingehend weiterentwickelt werden, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass unterschiedliche Finanzämter das bestehende Recht gleichermaßen auslegen, um Ausweichbewegungen zu vermeiden. (...)

(...) Ob hingegen einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit erteilt werden kann oder nicht, entscheidet das örtlich zuständige Finanzamt. Dieses geht dabei nach den Regelungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts vor. (...)

seit November 2017 haben Sie mir mehr als 80 E-Mails geschrieben, mich vier Mal bei Abgeordnetenwatch kontaktiert und darüber hinaus haben wir uns einmal im Wahlkreis zu einem persönlichen Gespräch getroffen, um uns über das tagesaktuelle politische Geschehen auszutauschen. Mehr politische Kommunikation geht wohl – bei aller Bescheidenheit - nun wirklich nicht.

(...) Im Falle von change.org finde ich die Argumente für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht durchgängig überzeugend. (...)

(...) Gleichwohl hat der Bundestag in der letzten Sitzungswoche das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eingebracht. Das Gesetz schafft in zweiter und dritter Lesung eine Grundlage für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. (...)