

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten im Bund.

(...) Den Arbeitgeber bzw. beamtenrechtlich korrekt „den Dienstherrn“ trifft laut Gesetz eine Fürsorgepflicht, das heißt er ist verpflichtet Beamte auf einer angemessenen Stelle zu beschäftigen. Diese gesetzliche Verpflichtung leitet sich aus Art. (...)

(...) Beamtinnen und Beamte vollziehen Gesetze. Welche „sinnstiftend“ sind, ist eine politische Frage. (...)

So haben wir unter anderem nach der Budget- und Personalentwicklung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefragt (Antwort auf Bundestags-Drucksache 19/14459). In der Antwort wird ausführlich dargelegt, wie sich Finanz- und Personalbedarf im BMJV entwickelt haben. Die Antwort ist online zugänglich unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914459.pdf.
