
(...) Aufgrund des Ressortprinzips möchte ich Sie bitten, sich direkt an das fachlich zuständige Bundesministerium zu wenden. (...)

(...) Im Resettlement-Verfahren werden Flüchtlinge aus Erstaufnahmestaaten ohne Zukunfts- oder Rückkehrperspektive nach Deutschland übergesiedelt. Diese sind in der Regel besonders schutzbedürftig und werden dauerhaft in Deutschland aufgenommen. (...)

(...) Bezüglich der Daten des bisherigen Jahres 2016 (Jan-Nov) ist darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht valide sind. Die tatsächliche Zahl des Familiennachzugs wird deutlich höher sein. Das liegt daran, dass für die letzten etwa drei Monate noch erhebliche Nachmeldungen der Ausländerbehörden zu erwarten sind. (...)

(...) Das Auswärtige Amt hat am 19.1.2017 über die Entwicklung zum Familiennachzug informiert: Danach wurden in 2016 annähernd 105.000 Visa zum Familiennachzug erteilt; allein für Syrien und Irak sind rund 73.000 erteilt worden; auf die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer entfielen lediglich 3.200 Visa. (...)

(...) Mit dem Resettlement-Verfahren wird die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglicht. Aktuell wird das Verfahren für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen des EU-Türkei Abkommens genutzt. (...)
