


(...) Der Bundesverkehrsminister hat diese nun in den Bundestag als Gesetz eingebracht. Als SPD haben wir bereits klargemacht, dass wir eine Privatisierung der Autobahnen ablehnen. Daher muss einer solchen Privatisierung im Grundgesetz eine Schranke vorgesetzt werden. (...)

(...) Jetzt ist unser Ziel, in den weiteren Verhandlungen zu den beiden Gesetzentwürfen sicherzustellen, dass grundgesetzlich geregelt wird, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes verbleiben, sondern auch die künftige Infrastrukturgesellschaft. (...)

(...) Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bin ich für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem möglichen Ausschluss jeglicher Privatisierung etwa durch eine Privatisierung denkbarer GmbH-Tochtergesellschaften. (...)

(...) Ich stimme Ihnen zu: Entgegen Sigmar Gabriels Aussage, es werde durch die Gesetzesänderungen zu keinerlei Privatisierung kommen, ermöglicht die Grundgesetzänderung eine Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür. So können zum Beispiel Tochtergesellschaften der neuen Infrastrukturgesellschaft privatisiert werden. (...)